Ausschreibung

Der Arbeitskreis der vogtländischen Mundartautoren in der Literaturgesellschaft »Julius Mosen«,
der Förderverein des Schlosses Netzschkau und
die Tageszeitung »Freie Presse«

schreiben anlässlich der Vogtländischen Mundarttage und der KrimiLiteraturTage 2017

einen Mundart-Krimi-Schreibwettbewerb

aus.

 




 

    Teilnahmebedingungen:

  1. Möglich sind witzige, böse, skurrile, aber auch nachdenkliche Kurzkrimis oder Gedichte mit krimineller Handlung, die nicht beleidigend sein sollen. Kannibalismus ist ebenfalls unerwünscht.

  2. Der Text muss in vogtländischer Mundart verfasst sein.

  3. Der Text sollte den Umfang von maximal 10 Normseiten (Schrift: Arial, Schriftgrad 12, 1,5-zeilig, 1 Seite = 30 Zeilen á 60 Anschläge) haben. Handgeschriebene Beiträge dürfen den Umfang von 10 A4-Seiten nicht überschreiten. Die Arbeiten sind bis zum 28. Februar 2017 als Word-Dokument oder im RTF-Format zu senden an:

    Vogtländisches Freilichtmuseum Eubabrunn
    Waldstraße 2a
    08265 Erlbach OT Eubabrunn


    oder per E-Mail:

    freilichtmuseum@web.de

  4. Die Beiträge dürfen nicht mit den Namen der Autoren versehen oder anderweitig zuzuordnen sein. Zum Wettbewerbsbeitrag ist ein gesondertes Blatt mit Name, Vorname, Anschrift sowie dem Titel des Beitrages beizufügen. Bitte wählen Sie einen treffenden Titel und nicht Sammelbegriffe wie Geschichte, Gedicht, Erzählung oder Ähnliches.

  5. Die Teilnehmer müssen sämtliche Rechte am Text besitzen. Sie dürfen keine Vereinbarung getroffen haben, die einer eventuellen Veröffentlichung entgegensteht. Einer Lektorierung bei Veröffentlichung wird zugestimmt. Der Abdruck erfolgt honorarfrei.

  6. Jeder Autor darf nur einen Wettbewerbsbeitrag einreichen. Die Beiträge werden nicht zurückgeschickt.


    Preise:

  • Für die besten Arbeiten werden Sachpreise vergeben.
  • Die Entscheidung trifft eine Jury.
  • Die Preisverleihung findet öffentlich bei den Vogtländischen Mundarttagen statt.
  • Die Preisträger verpflichten sich, während der Preisverleihung honorarfrei aus ihren Werken vorzutragen oder stimmen bei Verhinderung einem Vortrag durch eine andere Person zu.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme des Beitrages in die Anthologie.